Immobilienrecht in Spanien

Umfassende rechtliche Unterstützung beim Immobilienkauf – von der Erstprüfung bis zum finalen Abschluss.

Der Kauf einer Immobilie in Spanien ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige rechtliche Prüfung und professionelle Begleitung erfordert.

Unsere Kanzlei unterstützt internationale Käufer und Investoren bei allen rechtlichen Fragen rund um Immobilienkäufe in Spanien und auf Mallorca.

Wichtige Schritte beim Immobilienkauf

  1. Beantragung einer spanischen Steuernummer (NIE)
  2. Eröffnung eines Bankkontos in Spanien
  3. Rechtliche Prüfung der Immobilie
  4. Reservierungs- oder Optionsvertrag
  5. Sicherstellung der Finanzierung
  6. Steuerliche Abwicklung des Kaufs
  7. Notartermin und Eigentumsübertragung

Unsere Kanzlei stellt sicher, dass alle rechtlichen Aspekte sorgfältig geprüft werden, bevor der Kauf abgeschlossen wird.

Kosten beim Immobilienkauf in Spanien

Neben dem Kaufpreis fallen zusätzliche Kosten an, die beim Immobilienkauf berücksichtigt werden müssen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Notarkosten
  • Gebühren des Grundbuchamtes
  • Mehrwertsteuer (IVA) von 10 % beim Kauf von Neubauten
  • Grunderwerbsteuer (ITP) beim Kauf von Bestandsimmobilien
  • Stempelsteuer (AJD) in bestimmten Fällen

Die genaue Höhe der Kosten hängt vom Kaufpreis und von der Art der Immobilie ab.

Ablauf eines Immobilienkaufes

  • Vor dem Kauf
  • Finanzberatung und Hypotheken
  • Bauvorschriften
  • Betreuung nach dem Kauf
  • Immobilienverwaltung

Nach dem Immobilienkauf in Spanien

Nach dem Erwerb einer Immobilie in Spanien fallen jährlich bestimmte Steuern und Abgaben an.

Zu den wichtigsten gehören:

  • Grundsteuer (IBI)
    Diese Steuer wird einmal jährlich an die jeweilige Gemeinde gezahlt.
  • Einkommensteuer für Nicht-Residenten
    Wenn Sie nicht in Spanien wohnen, müssen Sie jährlich eine Steuer auf Ihre Immobilie zahlen.
  • Müllgebühr
    Kommunale Gebühr für die Abfallentsorgung.
  • Vermögenssteuer
    Diese Steuer kann abhängig vom Vermögenswert der Immobilie und der Region erhoben werden.

Immobilienversicherung in Spanien

Eine Hausversicherung ist in Spanien grundsätzlich nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch häufig empfohlen.

Es gibt zwei Hauptarten von Versicherungen:

Hausratversicherung (Seguro de contenido)
Schützt bewegliche Gegenstände wie Möbel oder Wertgegenstände.

Gebäudeversicherung (Seguro de construcción)
Deckt Schäden am Gebäude selbst, einschließlich Wänden, Böden und fest installierten Einrichtungen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne bei Fragen zur Immobilienversicherung in Spanien.

Vermietung einer Immobilie in Spanien

Wenn Sie planen, Ihre Immobilie in Spanien zu vermieten, sollten Sie sich über die geltenden gesetzlichen Vorschrifteninformieren.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei:

  • Beantragung einer Vermietungslizenz
  • steuerlichen Fragen zur Vermietung
  • Erstellung von Mietverträgen
  • rechtlicher Beratung für Vermieter

Sowohl Residenten als auch Nicht-Residenten müssen Einnahmen aus Vermietung gegenüber den spanischen Steuerbehörden deklarieren.

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Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.

Haben Sie Fragen?

Wir haben die Antworten.

Benötige ich einen Anwalt für den Immobilienkauf?

Ja, insbesondere als ausländischer Käufer. Ein Anwalt gewährleistet die rechtliche Prüfung (Due Diligence), die Überprüfung aller Verträge und vertritt ausschließlich Ihre Interessen.

Dies hängt von der Art der Immobilie ab. In der Regel fallen die Grunderwerbsteuer (ITP) oder Mehrwertsteuer (IVA), die Beurkundungssteuer (AJD) sowie Notar- und Grundbuchgebühren an.

In der Regel dauert der Prozess zwischen 4 und 8 Wochen, abhängig von der Komplexität der Transaktion und der Bereitstellung der Unterlagen.

Ja, das ist problemlos möglich. Sie müssen jedoch zwingend eine spanische Steuernummer für Ausländer (N.I.E.) beantragen und die geltenden spanischen Vorschriften einhalten.

Nach dem Kauf sind Sie verpflichtet, jährliche Steuern (wie die Grundsteuer IBI) zu zahlen und allen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, die mit dem Immobilieneigentum in Spanien verbunden sind.